• Letzte Änderungen: Mittwoch 13. November 2024

Kontakt

Tierschutzverein Feuchtwangen
91555 Feuchtwangen
Telefon: 0175-9939600 oder 09856-9228552

Notruf

Fundtierannahme
Telefon: 0175-9939600

Wenn ausnahmsweise nicht erreichbar, dann bitte 09856-9228552 anrufen!

Wenn möglich auch gleich Meldung per E-Mail und beigefügtem Bild an wwcwfeu@t-online.de

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Unsere Vermittlungsgrundsätze:

Wenn Sie sich für die Vermittlung eines Tieres von unserem Tierschutzverein interessieren, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir zunächst mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch führen wollen, um Sie kennenzulernen und um zum einen dabei zu sehen, ob Sie und unser Schützling grundsätzlich zusammenpassen und zum anderen auch um Sie darüber hinaus auch auf die verantwortungsvolle künftige Aufgabe einer Tierhaltung vorzubereiten. Viele unserer Schützlinge haben einiges hinter sich, bevor Sie zu uns gekommen sind, und selbstverständlich möchten wir diese Tiere nun in ein neues, liebevolles, verantwortungsvolles und dauerhaftes Zuhause vermitteln. Das Gespräch soll im Vorfeld aufklären und informieren, um sowohl Ihnen als auch dem Vierbeiner Enttäuschungen zu ersparen.

 

  • Jedes Tier wird nur mit einem Schutzvertrag abgegeben.
  • Haben Sie nach der Vermittlung Probleme mit dem Tier? Wir stehen Ihnen dann gerne mit Rat und Tat zur Seite; bitte rufen Sie frühzeitig an, um uns zu informieren und warten im Interesse des Tieres bitte nicht, bis sich eventuell auftretende Probleme verschlimmern.
  • Hunde werden durch unseren Verein nicht in Ketten-, Zwinger- oder Kellerhaltung abgegeben. Ein harmonischer Familienanschluss ist auf jeden Fall Voraussetzung. Wenn Sie in einem Mietshaus oder in einer Mietwohnung zuhause sind, brauchen wir von Ihrem Vermieter eine schriftliche Einverständniserklärung zur Haltung eines Hundes oder Zweithundes. Ist dieses bereits in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich genehmigt, so bringen Sie diesen bitte mit, um das nachzuweisen.
  • Wohnungskatzen werden in der Regel nur als Pärchen oder als Zweitkatze vermittelt. Sind die neuen Tierhalter ganztägig berufstätig, werden auch ausgewachsene Katzen bevorzugt als Pärchen oder Zweitkatze vermittelt.
  • Alle Tiere sind, soweit sie nicht bereits kastriert sind, vor Eintritt der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt zu kastrieren. Der Übernehmer muss sich verpflichten, mit dem Tier nicht zu züchten, um das bestehende Haustierelend nicht weiter zu vergrößern.
  • Wir bringen grundsätzlich alle Hunde im Rahmen einer Vorkontrolle in ihr neues Zuhause. Bei Katzen behalten wir uns Vorkontrollen im Einzelfall vor; in jedem Fall erfolgt hier aber durch unseren Verein ein Besuch in der ersten Zeit nach der Übernahme des Stubentigers. Interessenten für Katzen sollten zur Übernahme der Katze einen geeigneten handelsüblichen Transportkorb für die Katze mitbringen. Die neuen Hundehalter halten bitte ein passendes Halsband und eine Leine bei Übergabe bereit. Selbstverständlich setzen wir auch voraus, dass darüber hinaus vor Übernahme des Tieres alle erforderlichen weiteren Anschaffungen, wie z.B. Näpfe, Futter, Liegedecke, Kratzbaum, Katzentoilette, Streu, etc. für den neuen Mitbewohner getätigt wurden.

 

Anmerkungen zum Thema „Schutzgebühr“

Für was ist die Schutzgebühr und warum muss man sie bezahlen?

Oft wird die Frage gestellt, ob die über den Tierschutzverein vermittelten Tiere etwas kosten, bzw. ob und warum man eine Schutzgebühr bezahlen muss.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Tiere selbst nichts kosten würden. Jedoch entstehen uns nicht unerhebliche Kosten für die Behandlung kranker Tiere und auch die Unterbringung der Tiere in der Zeit der Aufnahme bis sie vermittelt werden können.

Die meisten Tiere, die wir aufnehmen sind oft nicht in einem guten gesundheitlichen Zustand, Parasiten und auch der sogenannte Katzenschnupfen sind oft an der Tagesordnung, Viele der Tiere müssen manchmal auch eine lange Zeit gepflegt  werden und brauchen eine intensive tierärztliche Betreuung, machmal sogar stationäre Pflege. Die tierärztlichen Behandlungskosten machen den Löwenanteil bei den Ausgaben für unseren Tierschutzverein aus. Soweit irgendwie möglich achten wir auch sehr darauf,die Tiere in einem guten Gesundheitszustand abzugeben, wobei man dafür natürlich nie eine Garantie geben kann. Aber auch Kastration von teilweise verwilderten Katzen sehen wir als unsere Aufgabe an um zukünftigem Katzenelend entgegen zu wirken.

Die "Schutz"-gebühr dient aber daneben auch,  wie der Name schon sagt, auch dem Schutz der Tiere. Oft ist vielen Menschen das, wofür sie bezahlen müssen, mehr wert, als das, was sie umsonst bekommen. Geschenktes nimmt man oftmals sofort, bei allem was Geld kostet überdenkt man seine Entscheidung vielleicht doch etwas genauer und besser. Letztendlich muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass man mit der Aufnahme eines Tieres eine lange Verantwortung für die Versorgung und auch tierärztliche Betreuung auf sich nimmt und die Schutzgebühr hier nur einen verschwindend kleinen Anteil ausmacht.

Die Schutzgebühr deckt übrigens nur einen kleinen Teil des Aufwandes ab, der Rest muss über Mitgliedsbeiträge und Spenden abgedeckt werden. Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir aber unbedingt darauf angewiesen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir freuen uns über Ihre Unterstützung ohne die wir unsere Tierschutzarbeit nicht leisten können.

 

 

 

 

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